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Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz hat viele Formen. Sie geschieht mit Worten, ohne Worte, mit Gesten oder konkreten Handlungen. Sie kann von einer Person oder auch von Gruppen ausgehen. Sie können eindeutig aber auch zweideutig sein. Was die einen harmlos finden, verletzt die anderen. Das AGG verbietet sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und eröffnet Betroffenen sich zu beschweren und verpflichtet Arbeitgebende etwas dagegen zu tun.