Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist ein Phänomen, das oft bagatellisiert oder verschwiegen wird. Obwohl das AGG hierfür Handlungserfordernisse vorschreibt, ist die Sanktionierung solcher Verhaltensweisen von der Einstellung der verantwortlichen Führungskräfte abhängig. Eine Reihe von Führungskräften nimmt sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz nicht als Problem wahr, da sie sich oft im Verborgenen abspielt oder überlässt es den Betroffenen, sich zur Wehr zu setzen oder anderweitig damit fertig zu werden. Dabei wird vergessen, dass sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ein Mittel der Machtausübung durch Verletzung der Würde ist, und die Duldung solcher Verhaltensweisen sowohl der Mitarbeitermotivation, als auch dem Arbeitsklima und vor allem dem Image des Unternehmens schaden.

Mehr Informationen finden Sie in unserem Kampagnenmaterial.

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Auch in der Ausbildung ist sexuelle Belästigung anzutreffen. Besonders junge Menschen laufen Gefahr, solche Grenzverletzungen über sich ergehen zu lassen und sich nicht zur Wehr zu setzen. Das Abhängigkeitsverhältnis, das Machtgefälle und die fehlenden Erfahrungen, was erlaubt und was verboten ist, machen Auszubildende unsicher. Doch auch im Ausbildungsverhältnis gilt das AGG und es schützt auch hier vor sexueller Belästigung und Übergriffen. Dies gilt auch in Bezug auf Lieferant*innen und Kundschaft.

Hier finden Sie das Material für Auszubildende.

Doch wie Wehren gegen sexuelle Belästigung? Hier haben wir dazu Informationen und Tipps zusammengestellt.


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