Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz hat viele Formen. Sie geschieht mit Worten, ohne Worte, mit Gesten oder konkreten Handlungen. Sie kann von einer Person oder auch von Gruppen ausgehen. Sie können eindeutig aber auch zweideutig sein. Was die einen harmlos finden, verletzt die anderen. Das AGG verbietet sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und eröffnet Betroffenen sich zu beschweren und verpflichtet Arbeitgebende etwas dagegen zu tun.
Die Netzwerkstelle AGG war im Projektzeitraum 2016 - 2022 ein durch den europäischen Sozialfonds und das Land Sachsen-Anhalt gefördertes Projekt. Träger war der Landesfrauenrat Sachsen-Anhalt e.V.
Ziel der Netwerkstelle AGG war es, Benachteiligungen aufgrund persönlicher Merkmale am Arbeitsplatz zu beseitigen und zu verhindern. Dazu führte die Netzwerkstelle AGG Schulungen und Beratungen zur Umsetzung des AGG in Sachsen-Anhalt durch. Zum Portfolio gehörten Seminare und Workshops zu Einzelthemen, Sensibilisierung durch Materialien und Kampagnen sowie die Durchführung von Fachtagungen.