Schwangerschaft im AGG
Benachteiligungen aufgrund von Schwangerschaft sind im AGG ausdrücklich verboten. Benachteiligungen kommen trotzdem vor. Werden Frauen wegen einer Schwangerschaft am Arbeitsplatz weniger günstig behandelt als vergleichbare andere Arbeitnehmer*innen, so handelt es sich um eine unzulässige Diskriminierung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Auch wenn der zeitlich begrenzte Arbeitsausfall der Schwangeren und Mütter hohe Organisationsanforderungen an den Arbeitgeber stellt, so stehen die Belange von schwangeren Frauen unter einem besonderen gesetzlichen Schutz - auch und insbesondere vor Benachteiligung. Dies betrifft im Wesentlichen folgende Fälle:
- Frage nach einer bestehenden oder geplanten Schwangerschaftim Vorstellungsgespräch
- Keine Einstellung wegen Schwangerschaft oder der Vermutungnach gewünschter Schwangerschaft in absehbarem Zeitraum
- Ausbleibende Beförderung wegen Schwangerschaft
- Versprechen an den Arbeitgebenden, dass in absehbarer Zeit keine Schwangerschaft eintritt
- Nichtverlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages