Arbeitgeberpflichten
Die Einhaltung der Arbeitgeberpflichten gemäß AGG bringt eine Reihe Vorteile bis hin zur Vermeidung teurer Schadensersatzzahlungen. Das AGG verpflichtet Arbeitgebende zu bestimmten Maßnahmen. Werden diese ignoriert, kann das AGG seine Schutzfunktion vor Benachteiligung nicht entfalten. Zudem werden Fälle in Gerichtsverfahren anders bewertet, wenn der Arbeitgebende die Organisationspflichten nicht eingehalten hat. Hier finden Sie die Organisationspflichten:
- Pflicht zum Ergreifen von Schutzmaßnahmen für Beschäftigte (schon in Bewerbungs- sowie auch in Kündigungsverfahren)
- Ergreifen vorbeugender Maßnahmen zur Diskriminierungsprävention
- Informations- und Hinweispflicht zum Diskriminierungs- und Belästigungsverbot am Arbeitsplatz und in der Ausbildung
- Schulung der Beschäftigten zum AGG
- Unterbindung von unzulässigen Benachteiligungen bei Bekanntwerden
- Sanktionierung von Beschäftigten, die gegen das Benachteiligungsverbot verstoßen (z.B. Abmahnung, Versetzung, Kündigung)
- geeignete, erfoderliche und angemessene Maßnahmen zum Schutz vor Dirskriminierungen - auch durch Dritte - ergreifen
- Schaffung einer Beschwerdemöglichkeit für Beschäftigte bei Vorfällen nach dem AGG
- Prüfung, Bearbeitung und Mitteilung des Ergebnisses bei Beschwerdevorfällen
- Maßregelungsverbot für Beschäftigte und Unterstützer*innen (z.B. Zeug*innen), die von den Rechten nach AGG Gebrauch machen
- verboten ist auch, Beschäftigte zu diskriminierendem und benachteiligendem Verhalten anzuweisen
- ggf. ist der Arbeitgeber bei Verstößen gegen das Benachteiligungsverbot oder bei unzureichendem Handeln gegen Benachteiligungen schadensersatzpflichtig
Vorteile für Arbeitgeber durch Berücksichtigung des AGG
- Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung (Auch durch Dritte)
- klare Benennung von Zuständigkeiten und Verfahren
- Sichtbarmachen bestehender Konflikte
- Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Betriebsklimas
- Berücksichtigung des Themas in Betriebs- und Dienstvereinbarungen
- Imagegewinn durch klare Positionierung zu Diversität
- diskriminierungssensible Organisationsentwicklung
- Vermeidung von Schadensersatzforderungen