Seminarangebot

Die Anwendung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) erfordert einige Kenntnisse des Gesetzes. Wir erklären Ihnen die Inhalte und die Anwendung anhand vieler Beispiele und ausgesuchter Rechtsprechungen.
Die Netzwerkstelle AGG führt Schulungen, Seminare und Workshops zur Anwendung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes durch. Die Schulungen, Seminare und Workshops können mit unterschiedlichen Schwerpunkten und unterschiedlicher Dauer als Inhouse-Seminare gebucht werden. Das heißt, wir kommen in Ihr Unternehmen/ Ihre Verwaltung/ Institution, Sie stellen den Seminarraum zur Verfügung.
Die Seminare und Schulungen dauern in der Regel zwischen wenigen Stunden und 2 Tagen und werden nach Bedarf auf die jeweiligen Fragestellungen zugeschnitten.
KOSTEN: Da wir aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Sachsen-Anhalt gefördert werden, sind die Schulungen, Seminare und Workshops im Rahmen des Projektauftrags kostenfrei.
Arbeitgeber sind gemäß § 12 AGG zu vorbeugenden Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligungen verpflichtet. Diese Pflicht kann durch eine Schulung des Personals erfüllt werden. Zudem werden Haftungsfragen anders bewertet, wenn Arbeitgeber ihre Beschäftigten zum AGG geschult haben.
Die Netzwerkstelle AGG führt Schulungen, Seminare und Workshops zur Anwendung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes durch. Die Schulungen, Seminare und Workshops können mit unterschiedlichen Schwerpunkten und unterschiedlicher Dauer als Inhouse-Seminare gebucht werden. Das heißt, wir kommen in Ihr Unternehmen/ Ihre Verwaltung/ Institution, Sie stellen den Seminarraum zur Verfügung.
Die Seminare und Schulungen dauern in der Regel zwischen wenigen Stunden und 2 Tagen und werden nach Bedarf auf die jeweiligen Fragestellungen zugeschnitten.
KOSTEN: Da wir aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Sachsen-Anhalt gefördert werden, sind die Schulungen, Seminare und Workshops im Rahmen des Projektauftrags kostenfrei.
Welche Vorteile ergeben sich aus dem AGG für Arbeitgeber?
- Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung (auch durch Dritte)
- klare Benennung von Zuständigkeiten und Verfahren
- Sichtbarmachung bestehender Konflikte
- Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsklimas
- Imagegewinn durch klare Positionierung zu Diversität
- Vermeidung von Schadensersatzforderungen
Arbeitgeber sind gemäß § 12 AGG zu vorbeugenden Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligungen verpflichtet. Diese Pflicht kann durch eine Schulung des Personals erfüllt werden. Zudem werden Haftungsfragen anders bewertet, wenn Arbeitgeber ihre Beschäftigten zum AGG geschult haben.