Seminarangebot
Die Anwendung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) erfordert einige Kenntnisse des Gesetzes. Unsere Schulungen und Seminate erläuterten die Inhalte und die Anwendung des AGG anhand vieler Beispiele und ausgesuchter Rechtsprechungen.
Daraus ergeben sich Vorteile für Arbeitgeber:
- Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung (auch durch Dritte)
- klare Benennung von Zuständigkeiten und Verfahren
- Sichtbarmachung bestehender Konflikte
- Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsklimas
- Imagegewinn durch klare Positionierung zu Diversität
- Vermeidung von Schadensersatzforderungen
Arbeitgeber sind gemäß § 12 AGG zu vorbeugenden Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligungen verpflichtet. Diese Pflicht kann durch eine Schulung des Personals erfüllt werden. Zudem werden Haftungsfragen anders bewertet, wenn Arbeitgeber ihre Beschäftigten zum AGG geschult haben.