Sexuelle Belästigung am Arbeits-Platz
Über Sexuelle Belästigung am Arbeits-Platz wird oft gesagt: |
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Aber: Sexuelle Belästigung am Arbeits-Platz oder Ausbildungs-Platz ist verboten. |
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Das steht im Allgemeinen Gleich-Behandlungs-Gesetz. Sexuelle Belästigung muss verhindert und bestraft werden. |
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Manchamal ist sexuelle Belästigung nicht gleich zu erkennen. Es gibt viele Formen von sexueller Belästigung. |
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Sexuelle Belästigung passiert zum Beispiel:
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In einigen Betrieben wird sexuelle Belästigung verschwiegen. Oder von der Leitung oder vorgesetzten Personen nicht ernst genommen. |
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Sexuelle Belästigung wird von Personen oft als Macht-Mittel eingesetzt. Dadurch denkt die belästigte Person vielleicht: Habe ich etwas verkehrt gemacht? Verliere ich jetzt meinen Arbeits-Platz? Dadurch entsteht oft ein Arbeits-Umfeld aus Angst. Und die Würde der belästigten Person wird verletzt. |
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Deshalb hat die Netzwerk-Stelle AGG eine Aktion gestartet. Die Aktion heißt: So nicht! Für die Aktion hat die Netzwerk-Stelle AGG Info-Materialien erarbeitet. Die Info-Materialien sollen helfen
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Das Info-Material gibt es als
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Einige Info-Materialien gibt es auch in Leichter Sprache. |
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Hier finden Sie das gesamte Material der Netzwerk-Stelle in Alltags-Sprache. | |
Die Netzwerk-Stelle AGG hat auch einen Video-Film gemacht. |