Pflichten für die Arbeit-Geber
Arbeit-Geber haben die Pflicht die Beschäftigten vor Diskriminierung zu schützen.
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Niemand der Beschäftigten darf am Arbeits-Platz schlechter behandelt oder benachteiligt werden.
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Zum Beispiel wegen
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Auch nicht in Werkstätten für behinderte Menschen - kurz WfbM. | |
Dafür müssen die Arbeit-Geber schützende Maßnahmen schaffen. Das ist die Pflicht der Arbeit-Geber. Damit diese Pflicht eingehalten wird gibt es das Allgemeine Gleich-Behandlungs-Gesetz. Abgekürzt heißt es AGG. |
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Manchmal werden Beschäftigte vielleicht schlechter behandelt oder benachteiligt. Dann hält sich der Arbeit-Geber nicht an das AGG. |
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Dagegen können Beschäftigte Beschwerde einreichen. Zum Beispiel: In der Beschwerde-Stelle in Ihrem Betrieb. Oder auch vor Gericht. |
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Die Arbeit-Geber müssen sich an das AGG halten. Das hat für die Beschäftigten viele Vorteile:
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Fühlen Sie sich benachteiligt oder diskriminiert? Dann lassen Sie sich beraten. Klicken Sie auf die pinke Schrift. Hier finden Sie Hilfe von Beratungs-Stellen. |