Schwangerschaft im AGG

Im AGG steht:
Es ist verboten schwangere Frauen am Arbeits-Platz zu benachteiligen.


Trotzdem werden schwangere Frauen manchmal am Arbeits-Platz benachteiligt. 31 Schwanger ausgrenzen
Zum Beispiel durch:
  • Sie werden im Vorstellungs-Gespräch gefragt:
    Sind Sie schwanger?
    Oder möchten Sie schwanger werden?
  • Sie bekommen einen neuen oder besseren Arbeits-Platz nicht, weil:
    Sie schwanger sind.
    Oder Sie bald schwanger werden möchten.
  • Sie müssen versprechen:
    In einem bestimmten Zeit-Raum werden Sie nicht schwanger.
  • Ihr Arbeits-Vertrag wird nicht verlängert.
    Weil Sie vielleicht bald schwanger sein wollen


32Vorstellungs Gespräch


33Kein Vertrag

Durch das AGG haben schwangere Frauen einen besonderen
gesetzlichen Schutz am Arbeits-Platz.
Auch wenn es manchmal für den Betrieb schwierig ist.
Zum Beispiel:
Wenn Frauen wegen der Schwangerschaft bei der Arbeit ausfallen.

 34Schwanger ausgrenzen verboten
Der Betrieb muss sich an das AGG halten.
Sonst verstößt er gegen das AGG.
 
Hält sich Ihr Betrieb nicht an das AGG?
Oder fühlen Sie sich benachteiligt?
Dann lassen Sie sich beraten.
Hier finden Sie Hilfe von Beratungs-Stellen.
Klicken Sie dafür auf die pinke Schrift.
 23Beratungs Stelle

Zurück zur Themen-Übersicht.